An dieser Stelle finden Sie grundlegende Informationen zu den Themen, die in den Veranstaltungen, die wir für Sie hier zusammentragen, angesprochen werden oder durch diese inspiriert wurden.
Trauer
Ambulante Hospizarbeit
Dies ist ein weiterer Text
(Teil)Stationäre Hospizarbeit
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Tod
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AAPV – allgemeine ambulante palliative Versorgung
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SAPV – spezielle ambulante palliative Versorgung
[Quelle: https://www.palliavita.de/was-ist-sapv.html]
Der Gesetzgeber hat in seiner Gesetzesentscheidung vom 20.12.2007 die Richtlinie zur „Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)“ auf den Weg gebracht. Die Vertreter von Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden und Interessenvertretungsgemeinschaften haben am 23.06.2008 eine Umsetzungsrichtlinie für die Anwendung der SAPV gemäß § 132d Abs.2 SGB V publiziert.
Ausgehend von der gesetzlichen Richtlinie wurde folgende Zielsetzung formuliert (Zitat):
„Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung, in einem stationären Hospiz oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.
Die SAPV ist fachlich kompetent nach den allgemein anerkannten medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu erbringen.
Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten sowie die Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen stehen im Mittelpunkt der Versorgung.“ (HPG, Hospiz- und Palliativgesetz vom Dezember 2015)
[Quelle: HPV Berlin]
SAPV richtet sich an Menschen, die aufgrund einer schweren, weit fortgeschrittenen Erkrankung in besonderem Maße einer medizinischen und pflegerischen Versorgung bedürfen. Sie ist eine Leistung der Krankenkassen, die ärztlich verordnet wird und deren Umsetzung von verschiedenen Berufsgruppen gewährleistet wird. SAPV-Teams bestehen in der Regel aus PalliativmedizinerInnen und Palliativpflegediensten. Sie können zu Beispiel aufwendige Schmerztherapien im häuslichen Umfeld umsetzen. Sie sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar und können in Krisensituationen eingreifen.